Ott und Kollegen
Herzlich willkommen auf unserer Kanzleipräsenz
Die Steuerkanzlei Ott & Kollegen im Ikaruspark Puchheim ist seit nunmehr über fünfzehn Jahren im Gebiet der Steuerberatung tätig. Dabei ist es immer unser Ziel, den Anforderungen unserer Mandanten gerecht zu werden. Insbesondere unsere Beratungen vor Ort und unsere gezielte Steuerplanung und Steuersparberatung werden von unseren Mandanten geschätzt und gerne in Anspruch genommen. Unser Team besteht derzeit aus einem Steuerberater sowie vier Steuerfachangestellten
Infocenter
Artikel zum Recht
Artikel zu verschiedenen Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Medizin und Soziales, Verbraucherrecht, Verkehrsrecht und Wirtschaftsrecht.
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Artikel zur Steuer
Artikel zu verschiedenen Steuergebieten: Die Artikel hier behandeln ausschließlich das Thema Steuer und Steuerrecht.
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Das aktuelle Urteil
Hier finden Sie eine Historie unserer Urteile
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern
Bundesgerichtshof zu Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin
Zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung
Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren
Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig
Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen
Zur Verwertbarkeit von Alteintragungen für eine Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems
Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten
Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
§ 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar
Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz
Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers
Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 ("erster Lockdown") – Verhältnismäßigkeit der angeordneten Veranstaltungsverbote/-beschränkungen
Bundesgerichtshof entscheidet über Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in der Insolvenz eines Energieversorgers
Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen
Nützliche Links
Gerichte
Bundesverfassungsgericht Bundesgerichtshof Bundesarbeitsgericht Bundesfinanzhof Bundesverwaltungsgericht Bundessozialgericht
Ministerien
Finanzministerium Ministerium für Arbeit und Soziales Justizministerium Ministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesgesetze und -verordnungen im Internet
Bundesgesetze und -verordnungen (alphabetisch) Bundesrecht (nach Rechtsbereichen)
Weitere interessante Quellen
Düsseldorfer Tabelle Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrtbundesamt AdvoGarant ARGE Industrie- und Handelskammer Stiftung Warentest
Recht lustig
"Ja, gestern wollten Sie mir ja nicht glauben!", der Angeklagte.
"Sind Sie denn geladen?"
"Und wie ...!"
Meint der andere: "Aber klar doch! Ich bin schon drei Mal freigesprochen worden!"
Sagt die Tochter: "Du kennst doch diesen Spielplatz direkt vorm Finanzamt ..."
Angeklagte: "Der wartet draußen!"
"Eine Million, zwei Millionen, drei Millionen ..."
Und wie lernen sie teilen?
"Ein Teil ans Finanzamt, ein Teil an die Mitarbeiter, acht Teile nach Luxemburg ..."
Antwortet die Mutter: "Rechtsanwalt. Naja, er liebt es zu diskutieren, weiß immer alles besser und drängt sich überall auf!"
Angeklagter: “Sag ich nicht, das unterliegt dem Briefgeheimnis”
Richter: “Was haben Sie demjenigen, den Sie daraufhin angeblich angerufen haben, gesagt?”
Angeklagter: “Sag ich auch nicht, das unterliegt dem Fernmeldegeheimnis.”
Richter: “Und wieviel Euro haben Sie für alles bekommen?”
Angeklagter: “Sag ich nicht, das unterliegt dem Bankgeheimnis!”
Richter: “Nun - dann verurteile ich sie zu 2 Jahren Haft!”
Angeklagter: “Warum das??”
Richter: “Sag ich nicht, das unterliegt dem Staatsgeheimnis...”
Der Steuerberater überlegt und sagt dann: “Ich war noch nie in San Francisco und möchte da aber unbedingt mal hin, ich hab nur so wahnsinnige Flugangst. Ich wünsche mir eine Autobahn von Deutschland in die USA, über das Meer!”
“Also das ist schon ziemlich kompliziert so eine weite Strecke über das Meer ... gibt es nicht noch etwas anderes, was du dir wünschst?”
“Also eine Sache wäre da noch: Ich würde auch unheimlich gerne den neuen § 2 (3) EStG verstehen ...”
“äähhhh ... die Autobahn ... 6 oder 8-spurig??!”
Angeklagter: “Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiß genau was kommt, ich weiß nur noch nicht, wie lang es ist!”
(Albert Einstein [1879-1955], warum er einen Steuerberater beschäftige)
“In diesem Fall möchte ich die Tat lieber gestehen”, erklärt der Angeklagte erschrocken.
“Jawohl, Euer Ehren! Mein Mandant ist schwerhörig. Daher kann er auch nicht die Stimme seines Gewissens nicht hören.”
Der Mandant: “Sofort Berufung einlegen!”
“Nein, das darf man nicht“, antwortete die Mutter, “wie kommst du denn auf die Idee?”
Darauf das Mädchen: “Auf dem Grabstein dort steht: Hier liegt ein Anwalt und ehrlicher Mann.”
Autor unbekannt (Anm. d. Red.)
Die Antwort aus dem Himmel lässt lange auf sich warten, aber dann heißt es “Ich werde bezahlen. Konnte hier oben leider keinen Rechtsanwalt finden.”
Der Wanderer hält an, wirft einen abschätzenden Blick nach oben und ruft dann zurück: “In einem Ballon, 20 Meter über der Erde.”
Bevor der Ballonfahrer weiter fragen kann, kommen neue Nebelschwaden. Verzweifelt dreht sich der eine Ballonfahrer zum anderen: “Das kann nur ein Anwalt gewesen sein. Seine Antwort war prompt, präzise, völlig richtig und trotzdem zu nichts zu gebrauchen.”
Als der Angeklagte nach der Verhandlung, in der er tatsächlich zu einem Jahr verurteilt wurde, sich bei seinem Anwalt bedanken will, knurrt dieser: “Das war eine verdammt schwierige Kiste. Diese Idioten wollten Sie doch tatsächlich freisprechen.”
Der Anwalt: “Und Sie, machen Sie hier Inventur?”
Anwalt: Trinkt ihr Mann?
Frau Schmitz: Nein.
Anwalt: Schlägt er Sie?
Frau Schmitz: Nein.
Anwalt: Wie steht es mit der ehelichen Treue?
Frau Schmitz: Oh, damit kriegen wir ihn! Zwei von unseren Kindern sind nicht von ihm!
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