Infolge der Erhöhungen der Einkommen der Ehegatten kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Streitigkeiten, wie der Unterhalt bei hohem Einkommen zu berechnen sei.
Grundsatz im Familienrecht ist die gegenseitige Unterhaltsgewährung. Dieses ist im BGB normiert. Sie besteht zwischen Eltern und Kindern wechselseitig, sowie zwischen Ehepartnern und zwischen Eltern eines nicht ehelichen Kindes. Im Falle der Trennung oder Scheidung ist dann meist Unterhalt ein zentrales Thema.
Die Anpassungen an der Düsseldorfer Tabelle betreffen 2020 in erster Linie den Kindesunterhalt und den Selbstbehalt von Unterhaltspflichtigen. Ein kurzer Überblick, auf welche Änderungen Unterhaltspflichtige sich einstellen müssen.
Wer muss tatsächlich Elternunterhalt zahlen, was darf beim Unterhalt angerechnet werden und welchen Selbstbehalt gibt es? Diese und andere Fragen rund um den sogenannten Elternunterhalt werden wir im Folgenden beleuchten.